ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – HERSTELLERGARANTIE FÜR MOTORRADHELME, -BEKLEIDUNG UND -HANDSCHUHE

Die Held GmbH (nachfolgend: „Held“) gewährt den Endkunden der unter 1.1 genannten Motorradhelme, -bekleidung und -handschuhe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Leistungen im Rahmen einer Herstellergarantie (nachfolgend: „Held 5-Jahres-Garantie“). Diese Leistungen bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

Für die Inanspruchnahme der Held 5-Jahres-Garantie gelten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen:

1. Umfang der von der Held 5-Jahres-Garantie abgedeckten Produkte

1.1 Die Held 5-Jahres-Garantie gilt für alle Held by SCHUBERTH Helme, Held eVest/Air Vest, Held Gore-Tex® Handschuhe, sowie Held Gore-Tex® Bekleidung

1.2 Die Held 5-Jahres-Garantie ist weltweit gültig.

2. Umfang der garantierten 5-Jahres-Garantie

2.1 Die Held 5-Jahres-Garantie gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Kaufs des neuen Produkts bei einem Händler durch einen Endkunden.

2.2 Durch die Held 5-Jahres-Garantie abgedeckte Risiken und Schäden Material- und Herstellungsfehler des Held-Produkts, das sich im Besitz des Teilnehmers befindet, sind abgedeckt, vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß verwendet.

2.3 Risiken und Schäden, die nicht durch die Held 5-Jahres-Garantie abgedeckt sind. Alle anderen Risiken und Schäden sind durch die Held 5-Jahres-Garantie nicht abgedeckt, insbesondere:

2.3.1 Helme, Handschuhe und Kleidung bei Unfällen

2.3.2 Schäden durch äußere Einwirkung

2.3.3. Wartungsfehler und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch (absichtlich oder unabsichtlich)

2.3.4. einfache Kratz- und Schrammschäden, die die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen

2.3.5. normale Abnutzung und Verschleiß

2.3.6. Schäden durch unsachgemäße Wartung

2.3.7. Schäden, die durch Manipulation oder Veränderung des Produkts verursacht wurden.

2.4 Leistungen aus der Held 5-Jahres-Garantie sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer die in Ziffer 2.2 genannten Gefahren oder Schäden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

3. Inanspruchnahme der Garantie

3.1 Um die Garantieleistungen zu erhalten, muss der Endkunde das betroffene Produkt zusammen mit der Registrierungsbestätigung (siehe Abschnitt 3.2) und/oder mit dem Kaufnachweis bei seinem Held-Händler einreichen.

3.2 Die Vorlage eines Kaufnachweises oder eines anderen geeigneten Nachweises ist nicht erforderlich, wenn sich der Endkunde erfolgreich online zur Teilnahme an der Held 5-Jahres-Garantie unter der Adresse www.held.de registriert und den entsprechenden Nachweis hochgeladen hat. Im Rahmen der Registrierung erhält der Endkunde eine E-Mail-Bestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

3.3 Der Endverbraucher sollte, wenn möglich, eine kurze schriftliche Beschreibung des Produktfehlers beifügen.

3.4 Der Endkunde muss außerdem seinen Namen, seine vollständige Anschrift und eine Telefonnummer angeben, unter der er tagsüber zu erreichen ist.

3.5 Besteht ein Anspruch aus der Held 5-Jahres-Garantie nach diesen Bedingungen, wird Held nach eigenem Ermessen das Produkt reparieren oder ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Die Abwicklung erfolgt über den Vertragshändler.

4. Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten

Die Erhebung, Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten des Endkunden erfolgt nach Maßgabe der bei der Registrierung über die Homepage mitgeteilten Datenschutzerklärung der Held GmbH. Personenbezogene Daten von nicht registrierten Endkunden werden ohne gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Abwicklung des Gewährleistungsanspruchs verwendet.

5. Beendigung der 5-Jahres-Garantie

Held Ltd. behält sich das Recht vor, die Held 5-Jahres-Garantie jederzeit zu beenden. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung werden keine Garantieansprüche mehr anerkannt, die nach dem Datum der Beendigung erworben wurden. Die Teilnahme von bereits registrierten Kunden ist hiervon ebenso wenig betroffen wie bereits abgeschlossene Kaufverträge mit Garantieansprüchen.

6. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche

Treten innerhalb der ersten zwei (2) Jahre ab Kaufdatum Mängel am Held-Produkt auf, hat der Endkunde neben der Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, bei dem er das Produkt erworben hat. Diese Ansprüche werden durch die Held 5-Jahres-Garantie nicht eingeschränkt.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Für die Held 5-Jahres-Garantie gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Gerichtsstand ist Sonthofen (Deutschland), wenn

7.2.1 der Endkunde ein Gewerbetreibender ist;

7.2.2 der Endkunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt;

7.2.3 wenn der Wohnsitz oder die ständige Anschrift der Partei, gegen die der Rechtsbehelf eingelegt wird, zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs nicht bekannt ist.